"Was lange währt, wird endlich gut”
Am 26. Juni 1966 legten bei der
Abstimmung über über die
Einführung des Frauenstimmrechts
auf kantonaler Ebene.
60 Prozent der abstimmenden
Basler Männer ein Ja in die Urne.
Basel-Stadt beendete damit
als erster Kanton der
Deutschschweiz
den Ausschluss der
Frauen vom
Stimm- und Wahlrecht.
Erst bei der Abstimmung
vom 7. Februar 1971
wurde das Frauenstimmrecht
auch auf nationaler
Ebene angenommen
und trat am
16. März 1971 in Kraft.
Vorangegangen war ein jahr-
zehnte langes, zähes Ringen.
Eine erste eidgenössische Abstimmung
am 1. Februar 1959
scheiterte noch klar.
Aber in ersten Kantonen begann
sich das Frauenstimmrecht
durchzusetzen, so in
den welschen Kantonen
Waadt, Neuenburg
und Genf.
Mit den gemeinsamen Rechten
und gemeinsamen Pflichten
hapert es bis heute
noch allenthalben.