1961 erhob der Bundesrat den sogenannten
”Schweizerpsalm” zur neuen,
provisorischen Landeshymne.
Der Text der bisherigen Hymne wurde
da und dort als all zu martialisch
empfunden.
Heil dir, Helvetia!
Hast noch der Söhne ja,
Wie sie Sankt Jakob sah,
Freudvoll zum Streit! (...)
Stehn wir den Felsen gleich,
Nie vor Gefahren bleich,
Froh noch im Todesstreich,
Schmerz uns ein Spott. (...)
Wenn Dir Verderben droht,
Blut uns ein Morgenrot,
Tagwerk der Lust. (...)
Ausserdem war
die Melodie der bisherigen Hymne
“Rufst du mein Vaterland”
identisch mit der englischen Hymne
“God Save the King/Queen”,
was vor allem bei internationalen Sportanlässen
zu Irritationen führte.
Der Schweizerpsalm war 1840 vom Mönch
Alberich Zwyssig aus dem Kloster
Wettingen komponiert worden. Der Text von
Leonhard Widmer wurde in alle vier Landessprachen
übersetzt und war beim Schweizer Volk schnell beliebt
Bald wollte man den Psalm als Nationalhymne
einführen, was der Bundesrat aber vorerst ablehnte.
1965, nach dreijähriger Probezeit, wurden die Kantone
zur provisorischen Landeshymne befragt,
konnten sich aber nicht einig werden.
Die Suche nach einer andern neuen
Hymne verlief ebenso im Sand.
1981 erklärte der Bundesrat den «Schweizerpsalm»
eigenmächtig zur offiziellen Landeshymne.
So ganz anfreunden konnte man
sich aber auch mit diesem “sprachlich sperrigen
und inhaltlich angejahrten” Text nicht und so
kündigte die Schweizerische
Gemeinnützige Gesellschaft
(SGG) einen Wettbewerb
für einen neuen Text an.
Nach mehreren Runden wurde
zwar ein Sieger erkoren,
aber so richtig vorwärts ging
es in der Sache nicht und so
beliess man schlussendlich alles beim Alten.