Freitag, 7. Juli 2017

70 Jahre AHV



Vor 70 Jahren, am  6. Juli 1947, 
nahm das Schweizer Stimmvolk, nach
 mehreren, gescheiterten Anläufen, das 
Gesetz zur  Alters- und 
Hinterlassenenversicherung  (AHV) an,
das ein Jahr später in Kraft trat.





Immer wieder heiss umkämpft, wurde
die AHV zum wichtigsten Sozialwerk
der Schweiz. 







Sie basiert auf 
der Solidarität zwischen 
Alt und Jung, Arm und Reich,
 Frau und Mann.
Werte, die heute zunehmend 
untergraben werden.




70 Jahre später führt die 
zunehmende Lebenserwartung dazu, 
dass immer weniger 
Erwerbstätige für die Renten
 von immer mehr Rentnern 
aufkommen müssen.
Als die AHV 1948 eingeführt wurde, 
lag die Lebenserwartung der 
Männer im Schnitt bei 66,4 Jahren,
 die der Frauen bei 71 Jahren.
 Mittlerweile ist sie bei 80 
und 85 Jahren angelangt.
Kamen 1948  rund sechs 
Erwerbstätige mit ihren Beiträgen 
 für einen Rentner auf,
wird das Verhältnis in wenigen 
Jahren zwei zu eins betragen.

 Parlament und Bundesrat 
suchen angesichts dieses 
demografischen Wandels,
wenig überzeugend, 
nach  neuen Lösungen.