Vor 70 Jahren, am 6. Juli 1947,
nahm das Schweizer Stimmvolk, nach
mehreren, gescheiterten Anläufen, das
Gesetz zur Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHV) an,
das ein Jahr später in Kraft trat.
Immer wieder heiss umkämpft, wurde
die AHV zum wichtigsten Sozialwerk
der Schweiz.
Sie basiert auf
der Solidarität zwischen
Alt und Jung, Arm und Reich,
Frau und Mann.
Werte, die heute zunehmend
untergraben werden.
70 Jahre später führt die
zunehmende Lebenserwartung dazu,
dass immer weniger
Erwerbstätige für die Renten
von immer mehr Rentnern
aufkommen müssen.
Als die AHV 1948 eingeführt wurde,
lag die Lebenserwartung der
Männer im Schnitt bei 66,4 Jahren,
die der Frauen bei 71 Jahren.
Mittlerweile ist sie bei 80
und 85 Jahren angelangt.
Kamen 1948 rund sechs
Erwerbstätige mit ihren Beiträgen
für einen Rentner auf,
wird das Verhältnis in wenigen
Jahren zwei zu eins betragen.
Parlament und Bundesrat
suchen angesichts dieses
demografischen Wandels,
wenig überzeugend,
nach neuen Lösungen.