Freitag, 30. Juli 2021

Schweizerpsalm



 

1961 erhob der Bundesrat den sogenannten
”Schweizerpsalm” zur neuen, 
provisorischen Landeshymne.






Der Text der bisherigen Hymne wurde
 da und dort als all zu martialisch
empfunden.




Heil dir, Helvetia!
Hast noch der Söhne ja,
Wie sie Sankt Jakob sah,
Freudvoll zum Streit!  (...)
Stehn wir den Felsen gleich,
Nie vor Gefahren bleich,
Froh noch im Todesstreich,
Schmerz uns ein Spott.  (...)
Wenn Dir Verderben droht,
Blut uns ein Morgenrot,
Tagwerk der Lust. (...)




Ausserdem war 
die Melodie der bisherigen Hymne
 



 “Rufst du mein Vaterland”
identisch mit der englischen Hymne
“God Save the King/Queen”, 
was vor allem bei internationalen Sportanlässen 
zu Irritationen führte.




Der Schweizerpsalm war 1840 vom Mönch 
Alberich Zwyssig aus dem Kloster
Wettingen komponiert worden. Der Text von 
Leonhard Widmer wurde in alle vier Landessprachen 
 übersetzt und war beim Schweizer Volk schnell  beliebt
Bald wollte man den Psalm als Nationalhymne 
einführen, was der Bundesrat aber  vorerst ablehnte.

1965, nach dreijähriger Probezeit, wurden  die Kantone
 zur provisorischen Landeshymne  befragt,
 konnten sich aber nicht einig werden.

Die Suche nach einer andern neuen 
Hymne verlief ebenso im Sand.

1981 erklärte der Bundesrat den «Schweizerpsalm» 
eigenmächtig zur offiziellen Landeshymne.





So ganz anfreunden konnte man 
sich aber auch mit diesem “sprachlich sperrigen 
und inhaltlich angejahrten” Text nicht und so 
kündigte die Schweizerische
 Gemeinnützige Gesellschaft 
(SGG) einen Wettbewerb 
für einen neuen Text an.
Nach mehreren Runden wurde 
zwar ein Sieger erkoren,
aber so richtig vorwärts ging 
es in der Sache nicht und so
beliess man schlussendlich alles beim Alten.